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UMZÜGE (Nah – Fern – Ausland)
Überseeverschiffungen
Lagerungen

Umzugstipps

1. Tipp: Entrümpeln und Weggeben

Defektes und Unbrauchbares gehört auf den Sperrmüll. Brauchbares bringen Sie zum Recyclinghof oder Sie fragen eine Wohlfahrtseinrichtung (z. B. Rotes Kreuz oder Caritas), ob Interesse besteht. Chemikalien, Farben, Lösungsmittel, Neonröhren, Batterien etc. gehören in den Sonderabfall. Was Sie vor dem Umzug z. B. aus Keller, Dachboden oder Garage entrümpelt und weggegeben haben, spart Zeit, Platz im Möbelwagen und damit bares Geld!

2. Tipp: Planen und Vorbereiten

Legen Sie rechtzeitig den Termin fest. Dabei können Sie Kartons und Packmaterial für alles, was Sie selbst einpacken, bestellen. Beantragen Sie ggf. rechtzeitig Umzugsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber. Mietverträge, Kaution, Haus- und Wohnungsschlüssel sind Dinge, um die Sie sich am besten bald kümmern. Auch alles rund um Strom, Gas, Wasser oder Telefon sowie Renovierungsarbeiten sollten Sie früh veranlassen. Vergessen Sie bitte Ihre Gefriertruhe nicht. Verringern Sie frühzeitig den Inhalt. Apropos kalt: denken Sie beim Einkaufen vor dem Umzug daran, dass Sie den Kühlschrank abtauen müssen.

3. Tipp: Schauen und Bedenken

Haben Sie alle Probleme bedacht, die beim Einräumen und Einrichten auftreten können? Haben Sie einen Einrichtungsplan gemacht? Schauen Sie sich in Ruhe Ihre Einrichtung in Ihrer alten Wohnung oder im alten Büro an. Passt alles dahin, wo es nach dem Umzug stehen soll? Wenn Sie schon bei der „Bestandsaufnahme“ sind, bedenken Sie bitte, dass Ihr Umzugsgut mit 620 € je Kubikmeter (cbm) versichert ist. Wenn Sie eine höhere Versicherung oder einen speziellen Versicherungsschutz für Kunst, Antikes etc. brauchen, reden Sie mit uns oder Ihrer Versicherung. Denn Sie wissen, ein falsche Bewegung und der Versicherungsfall tritt ein. Selbst uns Fachleuten kann mal was passieren. Offensichtliche Beschädigungen (z. B. auch solche im Treppenhaus) reklamieren Sie bitte sofort, oder spätestens einen Tag nach Ihrem Umzug schriftlich. Für die Meldung verdeckter Schäden, die durch das Personal beim Einpacken entstanden sein könnten, haben Sie 14 Tage Zeit.

4. Tipp: Klug packen

Wenn Sie selbst packen, wickeln Sie kleine Dinge auffällig farbig ein. so unterscheiden sie sich von der Menge des Einpackpapiers. Ebenfalls zu den kleinen Dingen gehören Schlüssel, Spiegelklammern und Beschläge. Diese gehen in einer Plastiktüte, die am dazugehörigen Möbel etc. befestigt wird, nicht so leicht verloren. Und da wir gerade bei Möbeln sind: Schubladen füllen Sie bitte nicht mit schweren Dingen und schließen Sie auch bitten nicht ab. Denken Sie daran, dass jeder Karton getragen werden muss und während des Umzuges den Inhalt schützen soll. Halten Sie also das Gewicht in tragbarem Rahmen. Als Obergrenze sollten 30 kg nicht überschritten werden. Dies ist ganz besonders bei Schallplatten, CDs und Büchern zu beachten. Hierfür können Sie von uns spezielle Kartons erhalten. Schweres gehört nach unten, Leer- und Zwischenräume polstern Sie mit leichten Dingen wie Kissen und Handtüchern aus. Zerbrechliches muss einzeln verpackt werden. Hier sind die Zwischenräume besonders gut z. B. mit zerknülltem Zeitungspapier auszupolstern. Ergibt ein leichter Schütteltest Geräusche, ist falsch gepackt worden.

5. Tipp: Den Umzugstag vorbereitet und in Ruhe angehen

Alles, was Sie noch aktuell brauchen (z. B. Dokumente oder Werkzeug) legen Sie bereit oder verpacken es extra und leicht auffindbar. Sichern Sie alle Geräte (Waschmaschine, Computer…) für den Transport. Hausmeister und Nachbarn an beiden Adressen haben Sie über Ihren Umzug informiert. Haben Sie an beiden Adressen für einen freien Parkplatz gesorgt? Wenn nicht, können Sie dieses auch gern über uns organisieren lassen. Denken Sie bitte daran, dass Sie Ihren Umzug in der Regel am Ende direkt bezahlen müssen.

6. Tipp: Verpflegung

Wir werden immer wieder nach der Verpflegung unserer Mitarbeiter während des Umzuges und nach dem Trinkgeld gefragt. Dazu ist zu sagen: Natürlich freuen sich die Mitarbeiter über einen Imbiss und über alkoholfreie Getränke wie z.B. Mineralwasser oder erfrischende Fruchtsäfte. Und wer freut sich nicht über ein Trinkgeld? Ein solches ist aber allein in Ihr Ermessen gestellt.